BAföG-Abschlagszahlungen zum Wintersemester 2026/27: Das müsst ihr wissen
Auch für das Wintersemester 2026/27 gibt es wieder gute Nachrichten für alle, die auf ihren BAföG-Bescheid warten müssen: Das TMBWK und das Studierendenwerk Thüringen ermöglichen erneut vorgezogene Zahlungen, falls der eigentliche Bescheid noch nicht fertig bearbeitet ist. Wir fassen zusammen, welche Möglichkeiten ihr habt.
Wer bekommt eine vorläufige Zahlung?
Studierende an staatlichen Thüringer Hochschulen, die einen Erst- oder Folgeantrag stellen, können vorgezogene Zahlungen erhalten – und zwar auch dann, wenn der finale Bescheid noch nicht vorliegt. Wichtig: Auch ein Erstantrag für ein Masterstudium im ersten Semester zählt hier als Erstantrag.
Damit ihr eine Chance auf die Abschlagszahlung habt, muss euer Antrag bis zum 31. Juli 2026 beim BAföG-Amt eingereicht und im Wesentlichen vollständig sein.
Damit euer Antrag als vollständig zählt, braucht ihr:
- Formblatt 01 (Antrag auf Ausbildungsförderung) oder Formblatt 09 (Folgeantrag) – vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- eine Einkommens- und Vermögenserklärung
- ab dem 5. Fachsemester zusätzlich einen Leistungsnachweis nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG
Fehlende Nachweise von Eltern, der Hochschule (z. B. Immatrikulationsbescheinigung) oder Dritten könnt ihr auch nachdem Stichtag nachreichen – die Immatrikulationsbescheinigung muss aber spätestens bis zur Auszahlung vorliegen.
Wie läuft die Zahlung ab?
- Bei erfüllten Voraussetzungen erlässt das BAföG-Amt einen Bescheid zur Weiterzahlung in bisheriger Förderhöhe
- Dieser Bescheid trifft noch keine Entscheidung über euren tatsächlichen Anspruch, den Bedarf oder die endgültige Höhe
- Die Zahlung erfolgt vorläufig unter Rückforderungsvorbehalt – ob und in welcher Höhe euch das Geld wirklich zusteht, klärt sich erst mit dem späteren, endgültigen Bescheid
Nutzt für die Antragstellung das Online-Portal www.bafoeg-digital.de. Bei Fragen helfen euch die Servicebüros und das Serviceteam des Studierendenwerks weiter.
Petition für die BAföG-Reform unterschreiben: Das Studierendenwerk Thüringen ruft außerdem dazu auf, die Petition "Versprochen ist versprochen – BAföG jetzt retten!" zu unterstützen. Gefordert werden u. a. ein größerer Kreis an Anspruchsberechtigten, höhere Bedarfssätze und einfachere Verfahren. Link zur Petition: https://weact.campact.de/petitions/versprochen-ist-versprochen-bafog-jetzt-retten
Kurz zusammengefasst – eure Möglichkeiten:
- Antrag (Formblatt 01/09 + Einkommens-/Vermögenserklärung, ggf. Leistungsnachweis) bis 31.07.2026 einreichen
- Fehlende Nachweise dürfen später nachgereicht werden
- Bei Vollständigkeit: vorläufige Zahlung in bisheriger Förderhöhe, auch ohne finalen Bescheid
- Anträge über bafoeg-digital.de stellen
- Bei Fragen: Servicebüros/Serviceteam des Studierendenwerks kontaktieren