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Wahlen sind wichtig!

Dies gilt so ziemlich jedes Mal, wenn Wahlen anfallen.
Egal ob Betriebsrat, Bürgermeister, Landtagswahl oder Bundestagswahl!

Aber auch an der Fachhochschule Erfurt, sind die Wahlen ein sehr wichtiger Bestandteil des studentischen Lebens.
Über die Wahlen des Studierendenrats, werden alle zwei Semester die Fachschaftsräte und der Studierendenrat neu gewählt.
Dabei schließen wir uns meistens, an den zeitlichen Rahmen der Fachhochschule und deren Wahlen an.

Du möchtest also Teil des hochschulpolitischen Studierendenalltags sein? 
Du findest, dass der aktuelle FSR oder StuRa keine gute Arbeit leistet und du kannst es besser?
Du suchst einen Weg um dich zu vernetzen, Studierende kennen zu lernen und Events zu planen?
Du willst die Stimme der Studies an deiner Fakultät oder an der gesamten Fachhochschule sein?

Wenn du mindestens 1x mit ja geantwortet hast, lass dich aufstellen!
Die Zeit im FSR oder StuRa ist (die wahrscheinlich) spannenste, informativste und prägenste Periode deines Student:innenlebens!

 

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der Fachhochschule Erfurt. In ihm führt der Präsident den Vorsitz und es werden dort alle wichtigen Entscheidung getroffen. Alle Entscheidungen der Kommissionen werden hier letztlich abgestimmt und entweder in die Tat umgesetzt oder verworfen. Jede Kommission kann hier Vorschläge machen über die beraten wird. Hier haben wir Studierende 3 Sitze mit Stimmrecht und diese sollten wir auch unbedingt wahrnehmen, im höchsten Gremium einer Hochschule!

Hier gibt es weitere Informationen zum Senat.

Gleichstellungsbeirat

Der Gleichstellungsbeirat unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte als beratendes Gremium bei der Aufgabenerfüllung. Er berät zu hochschulweiten Angelegenheiten der Gleichstellung. 

Im Gleichstellungsbeirat sitzen zwei gewählte Studierende und die Studentische Koordination qua Amt. 

Fakultätsräte

Die Fakultätsräte beraten über alle Belange der Fakultäten und stimmen über diese ab. Dies betrifft insbesondere Berufungsverahren neuer Professor:innen, die Empfehlung zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, Änderungen der Studienordnungen und die Wahl des Dekanats.

Sie sind paritätisch mit Vertreter:innen der Professor:innen, Mitarbeitenden und Studierenden besetzt, wobei die Gruppe der Professor:innen bei Fragen der Lehre um vier Mitglieder ergänzt wird und somit ein Übergewicht darstellt.

Aufgaben

    • Beratung und Abstimmung fakultätsinterner Belange
    • Terminfestlegung der Fakultäten (Projektwochen, Veranstaltungen etc.)

In den Fakultätsbeirat können 3 Studierende gewählt werden. 

Assistent:innenrat

Der Assistentenrat vertritt die Interessen der wissenschaftlichen Assistenten in allen Angelegenheiten, die sich aus der Tätigkeit ergeben. Ein Vertreter hat Teilnahme-, Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Personalrats. Grundlage für die Arbeit ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz.

Im Assisstent:innenrat sitzen 3 wissenschaftliche Assisent:innen. Der Rat kann eigenständig Sitzungen durchführen, deren Dauer durch die anstehenden Themen bestimmt werden.

Personalratssitzungen, an denen ein Teilnahmerecht für einen Vertreter besteht, finden dienstags Vormittag statt und dauern zwischen zwei und fünf Stunden.

Wählbar sind nur Studierende, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge als Assistenten beschäftigt sind.