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Wahlen an der FHE

So läuft die Wahl an der Fachhochschule ab

Du möchtest wissen, wie die Hochschulwahl funktioniert? Hier findest du den Ablauf Schritt für Schritt – von der Ankündigung der Wahl bis zum Amtsantritt.

1. Die Wahl wird angekündigt

Spätestens 40 Tage vor dem ersten Wahltag wird die Wahl offiziell durch die Wahlleitung ausgeschrieben.

Gleichzeitig wird festgehalten, wer wahlberechtigt ist. Alle wahlberechtigten Studierenden werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Dieses kann vor der Wahl eingesehen werden und wird 28 Tage vor dem ersten Wahltag geschlossen.

2. Du kannst kandidieren

Du möchtest dich selbst zur Wahl stellen oder eine Liste bzw. einen Wahlvorschlag einreichen? Dann hast du dafür Zeit vom 40. bis zum 25. Tag vor dem ersten Wahltag.

Das Formular für den Wahlvorschlag bekommt ihr per Mail. Den ausgefüllten Wahlvorschlag könnt ihr anschließend

  • per Mail an stura@fh-erfurt.de mit dem Betreff „Wahlvorschlag [Semester]“,
  • postalisch an den StuRa, Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt,
  • über den Briefkasten in Haus 11 oder
  • über die Poststelle in Haus 7

einreichen.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens 14 Tage vor dem ersten Wahltag veröffentlicht.

3. Du gibst deine Stimme ab

Die Wahl ist frei, gleich und geheim.
Je nach Wahl wird nach den Grundsätzen der Listen- oder Mehrheitswahlgewählt.

Die Stimmabgabe kann als Online-Wahl über das Wahlportal mit deinem Hochschulaccount oder als Urnenwahlstattfinden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Wie genau gewählt wird, wird vor der jeweiligen Wahl bekannt gegeben.

4. Die Stimmen werden ausgezählt

Sobald die Wahl beendet ist, werden die Stimmen ausgezählt – bei einer Online-Wahl computerbasiert.

Anschließend wird das Wahlergebnis von der Wahlleitung bekannt gegeben.

Die gewählten Studierenden haben nach ihrer Benachrichtigung drei Tage Zeit, die Wahl schriftlich abzulehnen. Wenn sie die Wahl nicht ablehnen, gilt sie als angenommen.

5. Die neue Amtszeit beginnt

Die Amtszeit der studentischen Gremienmitglieder beträgt ein Jahr und beginnt regulär am 1. Oktober.

Damit beginnt für die neu gewählten Studierenden ihre Arbeit in den jeweiligen Gremien.

  • Hauptwahl im Sommersemester (Mai/Juni): Die regulären Wahlen finden jedes Jahr im Mai/Juni statt
  • Nachwahlen im Wintersemester (Oktober/November): Sind nach den Sommerwahlen noch Plätze frei geblieben, gibt es zu Beginn des Wintersemesters im Oktober/November die Chance, sich über Nachwahlen aufzustellen und direkt nachzurücken

→ Moodle-Kurs Onboarding Studentische Gremienmitglieder

Die studentischen Gremienwahlen für den Studierendenrat (StuRa) sowie die Fachschaftsräte (FSR) werden parallel zu den Wahlen der hochschulischen Gremien durchgeführt.

Neben den studentischen Gremien (organisiert durch den Wahlvorstand der studentischen Wahlen) werden auch hochschulische Gremien gewählt – hierfür ist der Wahlvorstand der FHE zuständig.

Wichtig: 
Bei laufenden Wahlen bekommst du alle Infos direkt per Mail an deine FH-Adresse 
– also: Mailbox checken!

Was gehört wohin?

Studentische Gremien (Wahlvorstand Studierendenrat):

  • Fachschaftsräte (FSR)
  • Studierendenrat (StuRa)

Hochschulische Gremien (Wahlvorstand FHE):

  • Senat
  • Gleichstellungsbeirat
  • Fakultätsräte
  • Assistent:innenrat

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der Fachhochschule Erfurt. In ihm führt der:die Präsident:in den Vorsitz und es werden dort alle wichtigen Entscheidung getroffen. Alle Entscheidungen der Kommissionen werden hier letztlich abgestimmt und entweder in die Tat umgesetzt oder verworfen. Jede Kommission kann hier Vorschläge machen über die beraten wird. Hier haben wir Studierende 3 Sitze mit Stimmrecht und diese sollten wir auch unbedingt wahrnehmen, im höchsten Gremium einer Hochschule!

Hier gibt es weitere Informationen zum Senat.

Gleichstellungsbeirat

Der Gleichstellungsbeirat unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte als beratendes Gremium bei der Aufgabenerfüllung. Er berät zu hochschulweiten Angelegenheiten der Gleichstellung. 

Im Gleichstellungsbeirat sitzen zwei gewählte Studierende und die Studentische Koordination qua Amt. 

Fakultätsräte

Nicht zu verwechseln mit den Fachschaftsräten!

Die Fakultätsräte beraten über alle Belange der Fakultäten und stimmen über diese ab. Dies betrifft insbesondere Berufungsverahren neuer Professor:innen, die Empfehlung zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, Änderungen der Studienordnungen und die Wahl des Dekanats.

Sie sind paritätisch mit Vertreter:innen der Professor:innen, Mitarbeitenden und Studierenden besetzt, wobei die Gruppe der Professor:innen bei Fragen der Lehre um vier Mitglieder ergänzt wird und somit ein Übergewicht darstellt.

Aufgaben

  • Beratung und Abstimmung fakultätsinterner Belange
  • Terminfestlegung der Fakultäten (Projektwochen, Veranstaltungen etc.)

In den Fakultätsbeirat können 3 Studierende gewählt werden. 

FAQ

  • Ergibt sich bei der Vergabe von Mandaten oder Ersatzplätzen Stimmengleichheit zwischen Bewerber:innen oder Listenvorschlägen, entscheidet das Los, das von einem Mitglied des Wahlvorstandes gezogen wird.

  • Eine Urabstimmung ist die höchste Form der direkten, demokratischen Mitbestimmung aller Studierenden an der Fachhochschule Erfurt. In einer Urabstimmung entscheidet nicht der StuRa oder ein Gremium, sondern die gesamte Studierendenschaft direkt per Abstimmung. Beschlüsse einer Urabstimmung sind für die Studierendenschaft rechtlich bindend und können nur durch eine erneute Urabstimmung aufgehoben oder geändert werden.

  • Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft findet eine Urabstimmung statt für:

    • Beschlüsse zu grundsätzlichen Belangen, welche die Interessen der Studierendenschaft betreffen.
    • Die Absetzung des gesamten Studierendenrates (StuRa) (was Neuwahlen nach sich zieht).
    • Die erstmalige Beschlussfassung über die Wahlordnung der Studierendenschaft.
    • Grundsätzliche Satzungsänderungen (z. B. Änderungen an § 4 der Satzung der Studierendenschaft).
  • Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Gremien (§ 5 Abs. 4) sowie der Rahmenprüfungsordnung (z. B. bei Prüfungsausschüssen) gelten Stimmenthaltungen rechtlich als nicht abgegebene Stimmen. Da bei einfachen Abstimmungen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, werden Enthaltungen bei der Mehrheitsermittlung nicht mitgezählt.