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Wahlen an der FHE – Was wird gewählt?

Die studentischen Gremienwahlen für den Studierendenrat (StuRa) sowie die Fachschaftsräte (FSR) finden im Zeitraum vom 10. bis 17. Juni 2025 statt. Sie werden parallel zu den Wahlen der hochschulischen Gremien durchgeführt.

Stehen neue Wahlen an, wird der Zeitraum hier veröffentlicht.

Neben den studentischen Gremien (organisiert durch den Wahlvorstand der studentischen Wahlen) werden auch hochschulische Gremien gewählt – hierfür ist der Wahlvorstand der FHE zuständig.

Obwohl beide Wahlen über dieselbe Plattform laufen (meist online, optional mit Briefwahl), gibt es unterschiedliche Bewerbungsverfahren, je nachdem, für welches Gremium du kandidieren möchtest.

Wichtig: Bei laufenden Wahlen bekommst du alle Infos direkt per Mail an deine FH-Adresse – also: Mailbox checken!

 

Was gehört wohin?

Studentische Gremien (Wahlvorstand Studierendenrat):

  • Fachschaftsräte (FSR)

  • Studierendenrat (StuRa)

Hochschulische Gremien (Wahlvorstand FHE):

  • Senat

  • Gleichstellungsbeirat

  • Fakultätsräte

  • Assistent:innenrat

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der Fachhochschule Erfurt. In ihm führt der:die Präsident:in den Vorsitz und es werden dort alle wichtigen Entscheidung getroffen. Alle Entscheidungen der Kommissionen werden hier letztlich abgestimmt und entweder in die Tat umgesetzt oder verworfen. Jede Kommission kann hier Vorschläge machen über die beraten wird. Hier haben wir Studierende 3 Sitze mit Stimmrecht und diese sollten wir auch unbedingt wahrnehmen, im höchsten Gremium einer Hochschule!

Hier gibt es weitere Informationen zum Senat.

Gleichstellungsbeirat

Der Gleichstellungsbeirat unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte als beratendes Gremium bei der Aufgabenerfüllung. Er berät zu hochschulweiten Angelegenheiten der Gleichstellung. 

Im Gleichstellungsbeirat sitzen zwei gewählte Studierende und die Studentische Koordination qua Amt. 

Fakultätsräte

Nicht zu verwechseln mit den Fachschaftsräten!

Die Fakultätsräte beraten über alle Belange der Fakultäten und stimmen über diese ab. Dies betrifft insbesondere Berufungsverahren neuer Professor:innen, die Empfehlung zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, Änderungen der Studienordnungen und die Wahl des Dekanats.

Sie sind paritätisch mit Vertreter:innen der Professor:innen, Mitarbeitenden und Studierenden besetzt, wobei die Gruppe der Professor:innen bei Fragen der Lehre um vier Mitglieder ergänzt wird und somit ein Übergewicht darstellt.

Aufgaben

  • Beratung und Abstimmung fakultätsinterner Belange
  • Terminfestlegung der Fakultäten (Projektwochen, Veranstaltungen etc.)

In den Fakultätsbeirat können 3 Studierende gewählt werden. 

Assistent:innenrat

Der Assistent:innenrat vertritt die Interessen der wissenschaftlichen Assistent:innen in allen Angelegenheiten, die sich aus der Tätigkeit ergeben. Ein:e Vertreter:in hat Teilnahme-, Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Personalrats. Grundlage für die Arbeit ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz.

Im Assisstent:innenrat sitzen 3 wissenschaftliche Assisent:innen. Der Rat kann eigenständig Sitzungen durchführen, deren Dauer durch die anstehenden Themen bestimmt werden.

Personalratssitzungen, an denen ein Teilnahmerecht für einen Vertreter besteht, finden dienstags Vormittag statt und dauern zwischen zwei und fünf Stunden.

Wählbar sind nur Studierende, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge als Assistent:innen beschäftigt sind.