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Wahlen der studentischen Gremien 2025

Die studentischen Gremienwahlen für den Studierendenrat (StuRa) sowie die Fachschaftsräte (FSR) finden im Zeitraum vom 10. bis 17. Juni 2025 statt. Sie werden parallel zu den Wahlen der hochschulischen Gremien durchgeführt.

Studierende, die sich für ein Engagement im StuRa oder in einem FSR interessieren, können sich bis 16. Mai 2025 zur Wahl aufstellen lassen. Die Nominierung erfolgt über ein Formular im entsprechenden Moodle-Raum des Studierendenrates:
https://moodle.fh-erfurt.de/course/view.php?id=7231

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der Fachhochschule Erfurt. In ihm führt der Präsident den Vorsitz und es werden dort alle wichtigen Entscheidung getroffen. Alle Entscheidungen der Kommissionen werden hier letztlich abgestimmt und entweder in die Tat umgesetzt oder verworfen. Jede Kommission kann hier Vorschläge machen über die beraten wird. Hier haben wir Studierende 3 Sitze mit Stimmrecht und diese sollten wir auch unbedingt wahrnehmen, im höchsten Gremium einer Hochschule!

Hier gibt es weitere Informationen zum Senat.

Gleichstellungsbeirat

Der Gleichstellungsbeirat unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte als beratendes Gremium bei der Aufgabenerfüllung. Er berät zu hochschulweiten Angelegenheiten der Gleichstellung. 

Im Gleichstellungsbeirat sitzen zwei gewählte Studierende und die Studentische Koordination qua Amt. 

Fakultätsräte

Die Fakultätsräte beraten über alle Belange der Fakultäten und stimmen über diese ab. Dies betrifft insbesondere Berufungsverahren neuer Professor:innen, die Empfehlung zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, Änderungen der Studienordnungen und die Wahl des Dekanats.

Sie sind paritätisch mit Vertreter:innen der Professor:innen, Mitarbeitenden und Studierenden besetzt, wobei die Gruppe der Professor:innen bei Fragen der Lehre um vier Mitglieder ergänzt wird und somit ein Übergewicht darstellt.

Aufgaben

    • Beratung und Abstimmung fakultätsinterner Belange
    • Terminfestlegung der Fakultäten (Projektwochen, Veranstaltungen etc.)

In den Fakultätsbeirat können 3 Studierende gewählt werden. 

Assistent:innenrat

Der Assistentenrat vertritt die Interessen der wissenschaftlichen Assistenten in allen Angelegenheiten, die sich aus der Tätigkeit ergeben. Ein Vertreter hat Teilnahme-, Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Personalrats. Grundlage für die Arbeit ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz.

Im Assisstent:innenrat sitzen 3 wissenschaftliche Assisent:innen. Der Rat kann eigenständig Sitzungen durchführen, deren Dauer durch die anstehenden Themen bestimmt werden.

Personalratssitzungen, an denen ein Teilnahmerecht für einen Vertreter besteht, finden dienstags Vormittag statt und dauern zwischen zwei und fünf Stunden.

Wählbar sind nur Studierende, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge als Assistenten beschäftigt sind.